Ehrenamtliches Engagement – was erwartet mich da?
Professionelle Hilfe kommt auch ohne Rechte und Pflichten jedes einzelnen nicht aus. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Dienst im THW.
Was muss ich tun, um mich im THW zu engagieren?
Im THW sind alle Menschen ab sechs Jahren als Helferin bzw. Helfer willkommen, gleich welcher Staatsangehörigkeit. Das THW bietet jedem Menschen die Chance, sich entsprechend seiner Möglichkeiten zu engagieren und in der THW-Gemeinschaft seinen Beitrag zur Mitarbeit beim THW zu leisten.
Der Ortsbeauftragte für Tönning, Ralf Oldehus steht Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung. Hier können Sie sich auch für den Dienst im THW-Ortsverband Tönning anmelden.
THW-begeisterte Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 17 Jahren können auch gerne mitmachen. Die THW-Jugend hat die Aufgabe, Kinder und Jugendliche in spielerischer Form an die Technik des THW heranzuführen. Nähere Informationen finden Sie hier.
Was beinhaltet die Aufnahme ins THW?
Mit ausfüllen des Aufnahmeantrags werden Sie auf unbestimmte Zeit in das THW aufgenommen. Sie unterschreiben ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, das die Leistung humanitärer Hilfe für in Not geratene Menschen sowie Bergung und Schutz von Sachgütern beinhaltet. Damit verpflichten Sie sich, alle Pflichten wahrzunehmen, die mit der wirksamen Erfüllung dieser Aufgaben einhergehen. Ins THW aufgenommen werden kann auch, wer keine Einsatzbefähigung erwerben kann.
Einen Anspruch auf die Aufnahme in den Dienst der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk besteht nicht.
Im THW gibt es eine Probezeit von 6 Monaten. In dieser Zeit können beide Seiten ohne Angabe von Gründen das Dienstverhältnis kündigen. Nach Ablauf der Probezeit, kann das Dienstverhältnis durch eine schriftliche Erklärung, die keiner Begründung bedarf, nach einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres beendet werden.
Beruf und Ehrenamt – ist das vereinbar?
Ehrenamt funktioniert nur, wenn den freiwilligen Helferinnen und Helfern dadurch keine Nachteile im Beruf entstehen. Denn ein Einsatz ist nun mal nicht nach Feierabend- oder Urlaubszeiten planbar.
Das liebe Geld:
Das THW sorgt dafür, dass Arbeitgebern der Ausfall Ihrer Arbeitskraft erstattet wird. Somit ist auch die Fortzahlung von Lohn und Gehalt für die Einsatzkräfte gesichert. Dies gilt für angeordnete Einsätze, Übungen, Lehrgänge und sonstige Ausbildungsveranstaltungen. Beruflich Selbständige erhalten gegebenenfalls eine Verdienstausfallerstattung nach der THW-Entschädigungsrichtlinie.
Das Plus des Ehrenamts für Arbeitgeber:
Das THW ist auf die Arbeitsgeber als Partner angewiesen. Denn ohne die Freistellung für einen Einsatz würde das ehrenamtliche Prinzip im Bevölkerungsschutz nicht funktionieren. Das freiwillige Engagement von Mitarbeitern hat aber auch Vorteile für Arbeitgeber. THW-Einsatzkräfte haben nicht nur einen ausgeprägten Sinn für Teamwork und Verantwortung, sie bringen auch viele Zusatzqualifikationen von technischen Ausbildungen über Erste-Hilfe-Kenntnisse bis hin zu Führungsstrategien mit, von denen auch die Arbeitgeber profitieren können.
Wie bin ich im THW-Dienst versichert?
Während des Dienstes im THW – vom Einsatz bis hin zur Übung und Ausbildung – sind Sie gemäß § 2 des siebten Buches des Sozialgesetzbuches gegen Unfälle bei der "Unfallversicherung Bund und Bahn" versichert. Wenn Sie Mitglied der THW-Helfervereinigung Tönning e.V. sind, sind Sie in der Regel durch den Jahresbeitrag versichert.
Welche Pflichten habe ich als THW-Helfer/in?
Zuverlässigkeit ist das höchste Gut im Bevölkerungsschutz – die Gewissheit, dass Hilfe kommt, wenn man in Not ist. Das THW als Organisation im Bevölkerungsschutz ist damit auf die Zuverlässigkeit seiner Einsatzkräfte angewiesen. Deshalb gibt es auch für freiwillige Helferinnen und Helfer Pflichten, die unbedingt eingehalten werden müssen.
Meine Pflichten als THW-Helfer/in:
sich entsprechend ihrer Eignung und Aufgabe für den Einsatz ausbilden zu
lassen und an Einsätzen teilzunehmen,
an den für sie nach Dienst- und Ausbildungsplan angesetzten Dienstveranstaltungen teilzunehmen,
dienstlichen Vorschriften und Weisungen nachzukommen
sich in die Gemeinschaft einzufügen, sich gemäß den THW-Leitsätzen zu verhalten und das Ansehen des THW in der Öffentlichkeit nicht zu schädigen
überlassene Ausstattung, Fahrzeuge, Gerät und Einrichtungen sorgfältig zu behandeln und grundsätzlich nur zu dienstlichen Zwecken zu verwenden
Ausstattung bei Ausscheiden aus dem THW unverzüglich zurückzugeben
die notwendigen persönlichen Daten zur Verfügung zu stellen
an den notwendigen medizinischen Untersuchungen teilzunehmen
während des Dienstes auf Alkohol oder sonstige berauschende Mittel zu verzichten.
Vorhersehbare Abwesenheiten im Vorhinein und unvorhersehbare Abwesenheiten unverzüglich nach deren Beginn anzuzeigen.
Die Verletzung dieser Pflicht kann entsprechende Maßnahmen zur Folge haben. Die genaueren Bedingungen der Abwesenheiten erfahren Sie beim Ortsbeauftragten.
Verstöße gegen diese Pflichten müssen vom THW ernst genommen werden, denn sonst kann die Einsatzbereitschaft nicht sichergestellt werden. Bei Verstößen gegen die Pflichten, wie Fernbleiben vom Dienst ohne rechtzeitige und anerkannte Begründung, unpünktliche Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen und Nichtbefolgung dienstlicher Weisungen, kann der THW-Ortsbeauftragte Ermahnungen aussprechen. Im Wiederholungsfall können Pflichtverstöße die Entlassung aus dem THW zur Folge haben.
Wer innerhalb eines Jahres trotz schriftlicher Aufforderung an keiner dienstlichen Veranstaltung teilnimmt, begeht eine schuldhafte Dienstpflichtverletzung, die regelmäßig zur Entlassung führt.